Qualifizierungszeit in Sachsen ab 2027: Anspruch auf drei Tage bezahlte Weiterbildung

25. Juni 2026

Ab dem 1. Januar 2027 erhalten Beschäftigte in Sachsen einen gesetzlichen Anspruch auf Qualifizierungszeit. Das neue Gesetz ermöglicht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, sich für Weiterbildung, politische Bildung oder die Qualifizierung für ein Ehrenamt von der Arbeit freistellen zu lassen – bei voller Lohnfortzahlung.

Bildungsurlaub in Sachsen

Viele sprechen dabei auch vom „Bildungsurlaub in Sachsen“, auch wenn das Gesetz offiziell den Begriff „Qualifizierungszeit“ verwendet.


Was ist die Qualifizierungszeit in Sachsen?

Die Qualifizierungszeit ist eine gesetzlich geregelte Freistellung für anerkannte Weiterbildungsmaßnahmen. Beschäftigte können die Zeit nutzen, um ihre beruflichen Kenntnisse zu erweitern, sich für ehrenamtliche Tätigkeiten zu qualifizieren oder an Angeboten der politischen Bildung teilzunehmen. Das Ziel des Gesetzes ist es, lebenslanges Lernen zu fördern und Beschäftigte auf die sich wandelnden Anforderungen der Arbeitswelt vorzubereiten.


Wer hat Anspruch auf Qualifizierungszeit?

Anspruch auf die Qualifizierungszeit haben Beschäftigte im Freistaat Sachsen, deren Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis seit mindestens sechs Monaten besteht.


Zum berechtigten Personenkreis gehören unter anderem:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  • Auszubildende
  • dual Studierende
  • Beamtinnen und Beamte
  • Richterinnen und Richter
  • arbeitnehmerähnliche Personen
  • Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen


Wie viele Tage Qualifizierungszeit gibt es?

Das Gesetz gewährt jährlich drei Arbeitstage Qualifizierungszeit. Wer regelmäßig weniger als fünf Tage pro Woche arbeitet, erhält den Anspruch anteilig entsprechend seiner Arbeitszeit.


Für welche Weiterbildungen kann die Qualifizierungszeit genutzt werden?

Berufliche Weiterbildung

Die berufliche Weiterbildung dient dem Ausbau fachlicher und überfachlicher Kompetenzen. Sie soll Beschäftigte dabei unterstützen, ihre Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten und neue berufliche Anforderungen erfolgreich zu bewältigen.


Qualifizierung für Ehrenämter

Die Freistellung kann auch für Weiterbildungen genutzt werden, die auf die Ausübung eines Ehrenamtes vorbereiten. Damit stärkt Sachsen das ehrenamtliche Engagement und die demokratische Teilhabe.


Politische Bildung

Angebote der politischen Bildung fördern das Verständnis gesellschaftlicher, sozialer und politischer Zusammenhänge und unterstützen eine aktive Mitwirkung am öffentlichen Leben.


Welche Weiterbildungen werden anerkannt?

Für die Inanspruchnahme der Qualifizierungszeit müssen die Weiterbildungsveranstaltungen anerkannt sein.

Als anerkannt gelten grundsätzlich die Angebote von anerkannten Weiterbildungsträgern

Zusätzlich können weitere Bildungsangebote durch die zuständigen Behörden anerkannt werden.


Welche Kurse sind von der Qualifizierungszeit ausgeschlossen?

Nicht jede Bildungsmaßnahme erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen. Ausgeschlossen sind insbesondere:

  • Freizeit- und Erholungsveranstaltungen
  • Sportkurse
  • Hobby- und Kreativangebote
  • private Führerscheinkurse
  • touristische Studienreisen
  • Veranstaltungen mit unmittelbarer parteipolitischer Zielsetzung


So beantragen Beschäftigte die Qualifizierungszeit

Der Antrag auf Qualifizierungszeit muss spätestens zwölf Wochen vor Beginn der Weiterbildung beim Arbeitgeber eingereicht werden.

Dem Antrag sind folgende Nachweise beizufügen:

  • Anerkennung der Weiterbildungsveranstaltung
  • Inhalt der Weiterbildung
  • Zeitraum der Veranstaltung

Nach Abschluss der Weiterbildung ist dem Arbeitgeber eine Teilnahmebescheinigung vorzulegen.


Wann darf der Arbeitgeber die Qualifizierungszeit ablehnen?

Eine Ablehnung ist nur möglich, wenn dringende betriebliche oder dienstliche Gründe entgegenstehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn im laufenden Kalenderjahr bereits mehr als 25 Prozent der Beschäftigten Qualifizierungszeit beantragt haben.

Wichtig: Der Arbeitgeber muss die Ablehnung innerhalb von vier Wochen schriftlich begründen. Erfolgt keine fristgerechte Ablehnung, gilt die Freistellung als genehmigt.


Förderung für kleine Unternehmen in Sachsen

Kleine Unternehmen werden durch das Gesetz finanziell entlastet. Arbeitgeber mit regelmäßig höchstens 20 Beschäftigten können für jeden genehmigten Freistellungstag eine Erstattung von 115 Euro erhalten. Die Förderung wird vom Freistaat Sachsen gewährt.


Fazit: Bildungsurlaub in Sachsen kommt ab 2027

Mit der Einführung der Qualifizierungszeit schafft Sachsen erstmals einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlte Weiterbildung. Beschäftigte erhalten drei Tage Freistellung pro Jahr, um sich beruflich weiterzuentwickeln, ehrenamtlich zu engagieren oder politische Bildungsangebote wahrzunehmen.



Für Arbeitnehmer bedeutet das neue Chancen zur persönlichen und beruflichen Entwicklung. Unternehmen profitieren langfristig von qualifizierten und motivierten Beschäftigten. Ab dem 1. Januar 2027 wird die Qualifizierungszeit damit zu einem wichtigen Instrument der Weiterbildung in Sachsen.


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