Anerkannte Seminare unter fachkundiger Leitung
Bildungsurlaub

Bildungsurlaub, Bildungszeit oder Bildungsfreistellung zur Stressbewältigung am Arbeitsplatz mit Yoga, Ayurveda, Wandern, Waldbaden, Basenfasten, Atemschulung & Meditation. Qualifizierte Seminarleitung durch Heilpraktiker, Psychologen, Pädagogen und Yogatherapeuten.
Hier geht's zu den TerminenUnsere Seminar-Highlights 2026
Wir sind akkreditiert für das Förderprogramm "QualiScheck" in Rheinland-Pfalz!
Das rheinland-pfälzische Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung unterstützt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus die Teilnahme von Beschäftigten an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen. Mit diesem Förderprogramm QualiScheck können berufliche Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten mit bis zu 1.500 Euro jährlich bezuschusst werden. Das gilt auch für anerkannte Bildungsurlaube! Die Beantragung der Förderung muss allerdings zwingend vor der Anmeldung zum Seminar erfolgen.
Hier finden Sie die Infos des Ministeriums zu diesem Programm und können herausfinden, ob die Fördervoraussetzungen auf Sie zutreffen:
https://esf.rlp.de/berufliche-weiterbildung/qualischeck
Teilnehmerstimmen
Was ist Bildungsurlaub? Wer hat Anspruch darauf?
Arbeitnehmer*innen aller Bundesländer - außer Bayern & Sachsen - haben grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub jährlich. Bildungsurlaub (auch Bildungszeit oder Bildungsfreistellung genannt) ist die Freistellung von der Arbeit, um an anerkannten Weiterbildungen teilnehmen zu können. Hierfür müssen Sie nicht Ihren Jahresurlaub verwenden. Außerdem muss das Seminar inhaltlich nicht zwingend etwas mit Ihrem eigentlichen Beruf zu tun haben. Sie dürfen aus allen anerkannten Seminaren frei wählen!
Allerdings gibt es auch Ausnahmen, z.B. bei sehr kleinen Betrieben oder wenn Sie Ihren Job gerade neu angefangen haben und noch in der Probezeit oder Azubi sind. In Bayern und Sachsen gibt es bisher gar kein Bildungsurlaubs-Gesetz. Informieren Sie sich auf den Internet-Seiten Ihres Bundeslandes bzw. beim Arbeitgeber, ob Sie einen Anspruch auf Bildungsurlaub, Bildungsfreistellung oder Bildungszeit haben. Dabei zählt der Ort des Arbeitsplatzes, nicht der Wohnort!