Bildungsurlaub "Kommunikation, Bewegung & Achtsamkeit"


In diesem Bildungsurlaub / Bildungsfreistellung / Bildungszeit lernen Sie, wie Sie im Alltag klarer, wertschätzender und damit stressfreier kommunizieren können. Das Seminar findet mehrmals jährlich statt. Sie können aus verschiedenen Terminen und Seminarorten wählen.


Hauptthema ist das Kommunikationstraining nach Schulz von Thun und anderen Kommunikationsschulen. Dazu gibt es zweimal täglich sanfte, achtsame Bewegung - je nach Schwerpunkt zum Beispiel mit Yoga, Qigong oder Rückenschule.

Die schönsten Hotels für Bildungsurlaub mit Kommunikation, Bewegung & Achtsamkeit

Unsere Kommunikations-Bildungsurlaube "Entspannt im Beruf mit Kommunikation, Bewegung & Achtsamkeit"

findet mehrmals jährlich in schönen Urlaubsorten in Deutschlands statt.

Hier geht's zur Gesamtübersicht mit allen Seminar-Terminen

Wander-Bildungsurlaub beantragen - so geht's!

Informieren

Informieren Sie sich darüber, ob und welchen Anspruch Sie auf Bildungsurlaub haben (zum Beispiel über die Bildungsurlaubsgesetze und Informationsseiten Ihres Bundeslandes). Hier finden Sie die Infos für Hessen.

Anmelden

Suchen Sie sich hier  Ihren Wunsch-Termin für Ihren Bildungsurlaub aus. Besprechen Sie den Termin für Ihre Bildungszeit mit Kommunikationstraining vorab mit Ihrem Arbeitgeber. Melden Sie sich dann über das Anmeldeformular zum Seminar an. Sie erhalten eine schriftliche Anmeldebestätigung.

Antrag beim Arbeitgeber stellen

Den Antrag für den Arbeitgeber mit der notwendigen Kennziffer des Bildungsurlaubs für Ihr Bundesland finden Sie zum Download in der jeweiligen Seminarbeschreibung. In der Regel muss der Bildungsurlaub sechs bis zwölf Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Arbeitgeber beantragt werden.

Sollte Ihr Arbeitgeber die Bildungsfreistellung nachweislich ablehnen, haben Sie 30 Tage kostenloses Rücktrittsrecht (mehr dazu in den AGB).

Viel Spaß beim Seminar!

Wenn Ihr Arbeitgeber seine Zusage gegeben hat bzw. nach Ablauf der gesetzlichen Frist keinen Einspruch eingelegt hat, gilt der Kommunikations-Bildungsurlaub als genehmigt. Es besteht Teilnahmepflicht! Am Ende erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung zur Vorlage beim Arbeitgeber.

FAQs Bildungsurlaub

Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Bildungsurlaub

  • Was ist Wander-Bildungsurlaub

    Beim Bildungsurlaub – auch Bildungsfreistellung oder Bildungszeit genannt – erhalten Sie vom Arbeitgeber eine Freistellung mit Lohnfortzahlung, um sich in dieser Zeit weiterzubilden. Sie müssen für Ihren Bildungsurlaub also keine privaten Urlaubstage verwenden, sondern erhalten diese Tage zusätzlich zum Jahresurlaub. Es wird nichts gekürzt oder abgezogen. 


    Im Wander-Bildungsurlaub werden Themen rund um Resilienz und Stressmanagement in der freien Natur auf Wanderungen erarbeitet. Dazu gibt es täglich entspannte Yogapraxis. Es ist ein Outdoor-Bildungsurlaub, der fast ausschließlich draußen stattfindet.

  • Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub, Bildungszeit oder Bildungsfreistellung?

    Bildungsurlaub bzw. Bildungszeit oder Bildungsfreistellung ist eine Maßnahme zur Arbeitnehmerweiterbildung. Das heißt also, Sie haben einen gesetzlichen (!) Anspruch darauf, wenn Sie Arbeitnehmer*in sind. Voraussetzung dafür ist, dass Sie in einem Bundesland angestellt sind, welches ein Bildungsurlaubsgesetz hat (das sind momentan alle außer Sachsen und Bayern). Dabei gilt der Arbeitsort, nicht der Wohnort. 


    Bei Auszubildenden und Beamten gibt es je nach Bundesland teilweise Sonderregeln, die Sie am besten im Vorfeld direkt abklären sollten. Auch für Kleinbetriebe werden in einigen Bundesländern Ausnahmen gemacht, da hier nicht so leicht auf einzelne Arbeitnehmer verzichtet werden kann. Gleiches gilt für Arbeitnehmer*innen, die sich noch in der Probezeit befinden.

  • Wieviel Bildungsurlaub steht mir zu?

    In der Regel besteht bei Vollzeitbeschäftigten ein Anspruch auf 5 Tage, der auch auf das nächste Jahr übertragen werden kann. 

  • Kann mein Arbeitgeber den Bildungsurlaub ablehnen?

    Ohne triftigen Grund darf Ihr Arbeitgeber einen Antrag auf Bildungsurlaub nicht ablehnen, sofern er formal korrekt und frühzeitig genug gestellt wurde. Nur, wenn dringende betriebliche oder dienstliche Gründe dagegen sprechen, ist eine Ablehnung möglich. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn zum Zeitpunkt der Veranstaltung keine Vertretungsregelung möglich ist. 


    Außerdem gibt es bei kleinen Betrieben oder für Auszubildende häufig Sonderregelungen. In manchen Bundesländern muss das Arbeitsverhältnis für eine bestimmte Zeit bestehen (z.B. 6 Monate), bevor Bildungsurlaub gewährt wird. Bitte informieren Sie sich vorab über die Rahmenbedingungen in Ihrem Bundesland.

  • Muss ein Bildungsurlaub etwas mit meinem Job zu tun haben?

    Nicht unbedingt. Das Thema Ihres Bildungsurlaubes können Sie frei aus allen Angeboten wählen, die für Ihr Bundesland anerkannt sind. Es muss nicht zwingend etwas mit Ihrem aktuellen Job zu tun haben.

  • Darf ich an diesem Seminar auch teilnehmen, wenn ich keinen Anspruch auf Bildungsurlaub habe?

    Ja. ALLE Interessierten dürfen an unseren Seminaren teilnehmen – ob ein Anspruch auf Bildungsurlaub besteht oder nicht. 

  • Gibt es Teilnahmevoraussetzungen für dieses Bildungsurlaubs-Seminar?

    Außer Offenheit und Interesse an unseren Themen sowie der Bereitschaft zur Entschleunigung gibt es grundsätzlich keine Teilnahmevoraussetzungen.


    Inhaltliche Vorkenntnisse über die jeweiligen Seminarthemen oder Yoga- bzw. Meditationserfahrung sind nicht nötig. Alle Interessierten ohne größere körperliche Einschränkungen können an den Bildungsurlaubs-Seminaren teilnehmen. 


    Gewisse Anforderungen an Grundkondition und körperliche Gesundheit gibt es nur bei unseren Wander-Seminaren. 


    Sollten Sie körperlich oder gesundheitlich stark eingeschränkt sein, beraten wir Sie vorab gerne, ob das Seminar für Sie geeignet ist.

  • Wie sind die Zahlungs- und Stornobedingungen für den Bildungsurlaub

    Die Zahlungsbedingungen für Ihre Seminargebühr finden Sie in Ihrer Anmeldebestätigung / Rechnung, die Sie bei Anmeldung erhalten. 


    Die Storno- und Umbuchungsbedingungen entnehmen Sie bitte den AGB. Ergänzend zu den AGB gelten selbstverständlich die gesetzlichen Widerrufsmöglichkeiten.


    Wir empfehlen grundsätzlich den Abschluss einer Seminar- und Reiserücktrittskostenversicherung, die Sie absichert, falls Sie krank werden. Sollten Sie einzelne Seminartage verpassen, können diese Tage leider nicht kostenfrei nachgeholt oder erstattet werden. 

  • Wird Kommunikation als Bildungsurlaub anerkannt?

    Ja, unsere Kommunikations-Bildungsurlaube mit Qigong und Yoga (Kommunikations-Bildungszeit mit Qigong, Kommunikations-Bildungsfreistellung) sind in fast allen Bundesländern anerkannt. Sie dienen dem Ausbau der Schlüsselkompetenzen "Kommunikationsfähigkeit" sowie "Resilienz" und sind somit beruflich relevant.

  • Welche Bundesländer erkennen Kommunikations-Bildungsurlaub mit Qigong und Yoga an?

    Unsere Wander-Bildungsurlaube sind als Bildungszeit bzw. Bildungsfreistellung anerkannt in: 


    • Hessen
    • Baden-Württemberg
    • Rheinland-Pfalz
    • Nordrhein-Westfalen
    • Sachsen-Anhalt
    • Saarland
    • Thüringen
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Niedersachsen: Hier gilt die Anerkennung für alle ArbeitnehmerInnen, die die Inhalte für ihre berufliche, nebenberufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit benötigen (z.B. Multiplikatoren oder für die Arbeit an Klienten/Patienten)

    Es zählt der Arbeitsort, nicht der Wohnort des Arbeitnehmers.


    Grundsätzlich dürfen alle Interessierten am Seminar teilnehmen, auch außerhalb der Bildungsurlaubs-Regelung.


    an. Nur in Mecklenburg-Vorpommern ist die Anerkennung von Yoga-Seminaren nicht möglich. 


    Bayern hat aktuell noch kein Bildungsurlaubs-Gesetz.

  • Wird Kommunikations-Bildungsurlaub von der Krankenkasse bezuschusst?

    Nur die Kommunikations-Bildungsurlaube in der Rhön werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst. Die Seminare in an anderen Orten werden in der Regel nicht bezuschusst!


    Bitte achten Sie immer in der jeweiligen Seminarbeschreibung auf den entsprechenden Hinweis. Nur, wenn der Krankenkassen-Zuschuss extra ausgewiesen ist, kann er für das jeweilige Seminar auch beantragt werden.